| 1. | Die Mietbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters.
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| 2. | Der Mieter muss Mitglied der „Meggener Knappenkapelle 1883 e.V.“ sein. (Hiervon ausgenommen sind Anmietungen von Vereinen)
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| 3. | Der Musiksaal wird nur für private und vereinsinterne Feiern und Veranstaltungen vermietet. Kommerzielle Feiern und Veranstaltungen können nur durch eine Sonderregelung vom Vorstand beschlossen werden! In diesem Fall muss eine rechtzeitige Beantragung dem Vorstand vorliegen.
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| 4. | Eine Untervermietung ist nicht gestattet! Sind dennoch mehrere Personen zugleich Mieter, ist der Vermieter der Fairness wegen rechtzeitig darüber zu informieren; es sollte dann ggf. eine Sonderregelung getroffen werden.
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| 5. | Der Mieter übernimmt die Räumlichkeiten in der bestehenden und vorher besichtigten Ausstattung. Sonderwünsche bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. Der Haustürschlüssel wird nach Übernahme ausgehändigt. |
| 6. | Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass im Musiksaal selber (geschlossener Raum), grundsätzlich kein Essen hergerichtet werden darf! Dafür haben wir einen eigenen Küchenraum. Die Ausgabe von Essen im Musiksaal ist gestattet. Das Braten oder Grillen ist nur im Freien erlaubt!!!
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| 7. | Getränke sind durch die Firma Getränkegroßhandel Wolfgang Kampf, Lennestadt, zu beziehen. Aufgrund eines Vertrages ist in jedem Fall „Veltins Pils“ auszuschenken! Die Getränke können einen Tag vor der Veranstaltung angeliefert, müssen aber in jedem Fall am nächstmöglichen Tag nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
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| 8. | Vereinsgegenstände, Musikinstrumente, Noten und Uniformen dürfen nicht benutzt werden.
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| 9. | Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen der Räumlichkeiten, Einrichtungen, Zuwege und Außenanlagen haftet der Mieter.
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| 10. | Die angemieteten Räumlichkeiten werden vom Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses gereinigt dem Vermieter wieder übergeben. Der entstandene Müll ist vom Mieter selbst zu entsorgen. |
| 11. | Die Rückgabe der angemieteten Räumlichkeiten hat am nächsten Tag der Veranstaltung bis mittags 13.00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe durch den Mieter verspätet, ist zusätzlich zum Mietpreis (Grundmiete) ein Betrag von Euro 26,00 zu zahlen. Die Mietdauer ist vertraglich vereinbart. Der Haustürschlüssel ist dann wieder abzugeben; ebenso ist der Mietpreis nebst Kosten laut Mietvertrag in „bar“ zu zahlen.
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| 12. | Für die Benutzung des Musiksaales bei Veranstaltungen der „Meggener Knappenkapelle 1883 e.V.“ besteht Versicherungsschutz. Bei anderen Veranstaltungen hat der Mieter >zur Abwendung von Ansprüchen Dritter< entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angehörigen oder sonstigen Personen an dem Mietgegenstand oder sonstigem Eigentum des Vermieters verursacht werden, soweit diese nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. |
| 13. | Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Jugendschutz, etc.) oder ähnlicher Vorschriften (GEMA) trägt der Mieter. Er hat die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen.
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| 14. | Der Mieter haftet in allen Fällen, in denen wegen eines Verstosses gegen gesetzliche Bestimmungen der Vermieter in Regress genommen wird, für die Folgen. Sollte der Vermieter als Eigentümer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet werden, ist er berechtigt, den Mieter in Regress zu nehmen. |
| 15. | Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört wird. Ab 22.00 Uhr sind alle Fenster nebst Jalousie und Außentüren geschlossen zu halten. Auch außerhalb des Musiksaales muss ruhestörender Lärm vermieden werden. Bei Außerachtlassen obengenannter Vorschriften kann der Vermieter den Mieter auffordern, die Veranstaltung zu beenden. |
| 16. | Für unvorhergesehene Betriebsstörungen oder Unterbrechungen von Veranstaltungen des Mieters, z.B. durch Ausfall der Elektro- oder Heizungsanlage durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter nicht; auch nicht bei Fahrlässigkeit.
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| 17. | Unstimmigkeiten und Streitigkeiten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, werden vom Vorstand geregelt. |
| 18. | Der Mietpreis (Grundmiete) beträgt ab 01. Januar 2005 je Veranstaltungstag - Euro 110,00. |
| 19. | Aktive Mitglieder nebst Partner zahlen keine Grundmiete, sondern nur die anfallenden Kosten nach Punkt 20. |
| 20. | Kosten für Gas, Strom, Wasser, Telefon, Toilettenartikel sind nach Verbrauch zu zahlen und zwar ab 01. März 2006:
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| | Gas 0,75 Euro (je Kubikmeter) Strom 0,70 Euro (je Kilowattstunde) Wasser 6,00 Euro (je Kubikmeter) Toilettenartikel 10,00 Euro (Festpreis) |
| 21. | Sonderregelungen können vom Vorstand beschlossen werden; ebenso die Anpassungen der Beträge in Punkt 11/18/20 sowie Änderungen in den Mietbedingungen. |
| 22. | Sollte der Vermieter den Musiksaal bereits an einem Termin vermietet haben und der Vermieter meldet plötzlich wichtigen Eigenbedarf an, hat grundsätzlich der Eigenbedarf vorrang. |