Vermietung Musiksaal

Ansprechpartner:

Daniel Friedrichs (1. Vorsitzender)
Tel.: 0170 24 77 303
E-Mail: info@meggener-knappenkapelle.de

Vermietung des Musiksaales der „Meggener Knappenkapelle 1883 e.V.“

Mietbedingungen Stand: Januar 2017

1. Die Mietbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters.

2. Der Mieter muss aktives Mitglied oder Familienangehöriger 1. Grades des aktiven Mitglieds der Meggener Knappenkapelle 1883 e.V. (im Folgenden kurz: „Knappenkapelle“ oder „Vermieter“) sein oder als passives Mitglied der Knappenkapelle mindestens eine Mitgliedschaftsdauer von 5 Jahren aufweisen. Hiervon ausgenommen sind Anmietungen anderer Vereine.

Der Musiksaal wird grundsätzlich nur für private und vereinsinterne Feiern und Veranstaltungen vermietet, bei denen eine maximale Teilnehmerzahl von 180 Personen gestattet wird. Kommerzielle Feiern und Veranstaltungen bedürfen einer Sonderregelung des Vorstands der Knappenkapelle.

3. Untervermietungen jeglicher Art sind nicht gestattet.

4. Der Mieter übernimmt die Räumlichkeiten in der bestehenden und vorher besichtigten Ausstattung. Sonderwünsche bedürfen der Genehmigung des Vorstands. Der Haustürschlüssel wird nach der Übernahme ausgehändigt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Musiksaal selber (geschlossener Raum), kein Essen hergerichtet werden darf. Für die Essenszubereitung steht eine separate Küche zur Verfügung. Die Ausgabe von Essen im Musiksaal ist gestattet.

In allen angemieteten Räumlichkeiten besteht Rauchverbot, dessen Einhaltung der Mieter während der gesamten Mietzeit sicherzustellen hat.

5. Getränke sind in jedem Fall durch die Firma WGS, Westfälischer Gastronomieservice in 57392 Bad Fredeburg (Tel. 02974/96360) zu beziehen.

Aufgrund eines von der Knappenkapelle abgeschlossenen Vertrages ist in jedem Fall „Veltins Pils“ auszuschenken. Die Getränke können einen Tag vor der Veranstaltung angeliefert, übrig gebliebene Getränke müssen aber in jedem Fall am nächstmöglichen Tag nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Es werden keine angebrochenen oder gemischten Kisten von der WGS zurückgenommen.

6. Vereinsgegenstände wie beispielsweise Musikinstrumente, Noten und Uniformen dürfen vom Mieter nicht benutzt werden.

7. Die angemieteten Räumlichkeiten werden vom Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses vollständig gereinigt und dem Vermieter anschließend wieder übergeben. Der entstandene Müll ist vom Mieter selbst zu entsorgen. Es werden keine Entsorgungsmöglichkeiten durch den Vermieter zur Verfügung gestellt.

8. Die Rückgabe der angemieteten Räumlichkeiten hat an dem auf den Tag der Veranstaltung          folgenden Tag bis 13.00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe durch den Mieter verspätet, ist     zusätzlich zum Mietpreis (Grundmiete) ein Betrag von Euro 40,00 zu zahlen. Die Mietdauer ist        vertraglich vereinbart. Der Haustürschlüssel ist dann wieder abzugeben.

9. Für die Benutzung des Musiksaales bei Veranstaltungen der Knappenkapelle besteht Versicherungsschutz. Bei anderen Veranstaltungen hat der Mieter „zur Abwendung von Ansprüchen Dritter“ entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit von ihm, seinen Angehörigen oder sonstigen Personen an dem Mietgegenstand oder sonstigem Eigentum des Vermieters verursacht werden, soweit diese nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen der Räumlichkeiten, Einrichtungen, Zuwege und Außenanlagen haftet in jedem Fall der Mieter.

Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte hat der Mieter während der gesamten Mietzeit den Gehweg zum Haupteingang inkl. Parkplatz zum Nebeneingang zu räumen und ausreichend zu bestreuen. Der Vermieter stellt nach Rücksprache Granulat oder Streusalz zum Streuen sowie Schneeschieber und Besen zur Verfügung. Falls der große Parkplatz gestreut werden muss, sorgt der Mieter für einen angemessenen Winterdienst und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen seine Räum- und Streupflicht, hat er für einen etwaigen hierdurch entstehenden Schaden aufzukommen.

10. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Jugendschutz, etc.) oder ähnlicher Vorschriften (bspw. GEMA) trägt allein der Mieter. Er hat die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen.

Der Mieter haftet in allen Fällen, in denen wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen der Vermieter in Regress genommen wird, für die Folgen. Sollte der Vermieter als Eigentümer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet werden, ist er berechtigt, den Mieter in Regress zu nehmen.

11. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört wird. Ab 22.00 Uhr sind alle  Fenster nebst Jalousie und Außentüren geschlossen zu halten. Auch außerhalb des Musiksaales muss ruhestörender Lärm vermieden werden. Bei Außerachtlassen oben genannter Vorschriften kann der Vermieter den Mieter auffordern, die Veranstaltung zu beenden.

12. Für unvorhergesehene Betriebsstörungen oder Unterbrechungen von Veranstaltungen des Mieters, z.B. durch Ausfall der Elektro- oder Heizungsanlage durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter nicht; auch nicht bei Fahrlässigkeit.

13. Unstimmigkeiten und Streitigkeiten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, werden vom Vorstand der Knappenkapelle geregelt.

14. Der Mietpreis (Grundmiete) beträgt Euro 200,00 je Veranstaltungstag bzw. -wochenende und ist unter Berücksichtigung der Vorabzahlung nach Punkt 15 zusammen mit den Nebenkosten nach Punkt 17 bei der Rückgabe der angemieteten Räumlichkeiten in „bar“ zu zahlen. Aktive Mitglieder nebst Partner und Familienangehöriger 1. Grades des aktiven Mitglieds zahlen keine Grundmiete, sondern nur die anfallenden Nebenkosten nach Punkt 17.

15. Der Mieter hat eine Vorabzahlung von Euro 100,00 an die Knappenkapelle zu leisten. 

16. Abgeschlossene Mietverträge sind bis zu drei Monaten vor dem vorgemerkten Mietbeginn vom Mieter kostenlos kündbar. Bei späteren Kündigungen wird die geleistete Vorabzahlung seitens der Knappenkapelle nicht rückerstattet.

17. Folgende Nebenkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

### Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte beim Ansprechpartner ###

18. Sonderregelungen, Anpassungen der Beträge in den Punkten 8, 14, 15, 17 sowie Änderungen der Mietbedingungen können vom Vorstand der Knappenkapelle beschlossen werden.

19. Sollte der Vermieter den Musiksaal bereits an einem Termin vermietet haben und der Vermieter meldet plötzlich wichtigen Eigenbedarf an, hat grundsätzlich der Eigenbedarf Vorrang.

 

Meggener Knappenkapelle 1883 e.V.

Der Vorstand

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